Almwiesenbestattung


Die Bestattung auf Almwiesen ist eine Form der natürlichen Bestattung.

Die Asche des Verstorbenen wird in der freien Natur auf einer Almwiese beigesetzt oder in alle Richtungen verstreut.

 

Wie die Baumbestattung wurde diese Art der natürlichen Bestattung in der Schweiz erfunden. In der Schweiz gibt es - anders als in Deutschland - keine Friedhofspflicht.

Aus diesem Grund ist es auch in Deutschland nicht möglich, eine Bestattung auf Almen durchzuführen.

 

Die Möglichkeit der Überführung der Asche in die Schweiz kann eine Bestattung auf einer Almwiese ermöglichen.

 

Für viele naturverbundene Menschen ist es ein besonderer Reiz, in der freien Natur ihre letzte Ruhe zu finden. Eine Bestattung auf einer Alpweide bietet eine gute Möglichkeit.

Vor allem die Umgebung und die Aussicht eines solchen Grabes sind von solcher Schönheit, dass immer mehr Menschen diese Art der Bestattung für sich selbst oder für ihre verstorbenen Angehörigen wählen.Die Bestattung auf einer Almwiese erfordert keine Pflege des Grabes, da die Natur selbst für das Grab sorgt.

 

Es ist jedoch nicht erlaubt, am Bestattungsort Grabschmuck oder Blumen anzubringen. Weder die Bepflanzung noch ein Grabstein oder eine namentliche Anerkennung sind erlaubt. Es ist auch nicht erlaubt, ein Kreuz aufzustellen. Eine Beerdigung auf einer Bergweide ist daher immer eine anonyme Bestattung. Dennoch können die Angehörigen ihre Trauerfeier mit Familie und Freunden am Ort der Beerdigung abhalten.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen den letzten Abschied nach den Wünschen des Verstorbenen und seiner Angehörigen gestalten.

 

Im Gegensatz zu vielen Friedhöfen bietet eine solche Bestattung eine idyllische Landschaft. Oft liegen die Grabstätten mitten in der Natur, am Rande der Berge.

 

Auch wenn eine Bestattung auf Almen in Deutschland nicht erlaubt ist, können Bestatter die Asche oder den Leichnam entweder in ein Bestattungsinstitut in der Schweiz oder in einem anderen Land, in dem die Bestattung auf Almen erlaubt ist, überführen.

 

Damit können die strengen deutschen Vorschriften umgangen werden. Weder der deutsche Bestatter noch die Angehörigen sind für eine solche Umgehung strafbar. Die notwendigen Formalitäten werden vom Bestattungsinstitut geregelt.




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