Amtsarzt


Ein Amtsarzt ist, in Deutschland, im engeren Sinne ein Arzt, der in einer offiziellen Gesundheitsverwaltung - etwa einem Gesundheitsamt - oder einer unteren Gesundheitsbehörde arbeitet.

In Österreich hingegen trägt nur der beamtete Leiter der gesundheitspolizeilichen Abteilung einer Bezirksverwaltungsbehörde diesen Titel, in der Schweiz wird der Leiter des Gesundheitsdienstes einer Gemeinde so bezeichnet.

 

In Deutschland sind die Beamten des Gesundheitswesens insbesondere Spezialisten für das öffentliche Gesundheitswesen. Im umgangssprachlichen Sprachgebrauch wird der Begriff "Amtsarzt" häufig auch für den für einen Sozialversicherungsträger tätigen Arzt verwendet.

 

Voraussetzung für die Weiterbildung zum Amtsarzt in Deutschland ist ein erfolgreiches Medizinstudium und die Approbation als Arzt.

Diese Weiterbildung dauert 5 Jahre, davon sechs Monate an einer Akademie für öffentliche Gesundheit. Die Inhalte und Regelungen der Weiterbildung werden von den jeweiligen Ärztekammern der Bundesländer in ihren Fortbildungsordnungen geregelt.



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