Apostille

Eine Apostille ist die international anerkannte Beglaubigung einer Urkunde.

Bei Auslandsüberführungen von Verstorbenen wird sie bei der Einreise von verschiedenen Ländern gefordert.

 

Die Echtheit von öffentlichen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen und von Gerichten, Landesbehörden oder Kommunen ausgestellt worden sind, kann durch Erteilung einer Apostille bescheinigt werden. Eine amtliche Beglaubigung reicht für die Verwendung im Ausland in der Regel nicht aus.


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