Aschenstreuwiese

Seit Anfang 2015 ist im Bundesland Bremen das Verstreuen von Totenasche auf privaten Grundstücken erlaubt. Bremen ist damit bisher das einzige deutsche Bundesland in dem eine private Ascheverstreuung möglich ist.

 

Voraussetzung hierfür sind eine schriftliche Bestattungsverfügung des Verstorbenen und eine Person, welche die Totenfürsorgepflicht übernimmt.

 

Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss im Land Bremen gewesen sein.

Die Verstreuung kann auf vorbestimmten privaten Grundstücken oder ausgewiesenen öffentlichen Flächen erfolgen.

 

Das bremische Gesetz folgt damit dem Wunsch vieler Menschen selbst zu bestimmen, was mit ihrer Totenasche passiert. Der Friedhofszwang ist somit entsprechend aufgehoben.





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