Aufbahrung

Die Aufbahrung eines Verstorbenen ist ein wichtiges Element der Trauerarbeit.

Angehörige und Freunde erhalten die Möglichkeit einer "Totenwache" und können sich

"in Ruhe" verabschieden.

 

Aufbahrungshallen befinden sich in der Regel in Krankenhäusern und Hospizeinrichtungen, bei Bestattungsunternehmen, auf Friedhöfen und in Krematorien. Die Aufbahrung kann auch in einer Kirche erfolgen.

Eine "Aufbahrung zu Hause" muss unter Beachtung der gesetzlichen Regeln, entsprechend den Vorschriften in den einzelnen deutschen Bundesländern, durchgeführt werden.

 

Grundsätzlich wird zwischen einer offenen Aufbahrung und einer geschlossenen Aufbahrung unterschieden. Bei der geschlossenen Aufbahrung befindet sich der Verstorbene in einem verschlossenen Sarg. Bei der offenen Aufbahrung liegt der Leichnam in einem geöffneten Sarg oder auf eine Bahre.

 

Das offene Aufbahren verdeutlicht den Tod des Verstorbenen und kann bei der Verarbeitung der Trauer helfen. Viele Bestattungsunternehmen bieten den Angehörigen die Möglichkeit bei der Waschung des Verstorbenen, im Vorfeld der Aufbahrung, mitzuwirken.


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