Auslandsüberführung

Die Überführung von Verstorbenen ins Ausland bzw. vom Ausland ins Inland wird zwischen den Ländern durch Übereinkommen zur Leichenbeförderung geregelt. Hier ist festgelegt unter welchen Vorrausetzungen ein Verstorbener im Falle einer Überführung transportiert werden darf.

 

Grundsätzlich ist ein mehrsprachiger Leichenpass erforderlich. Im Leichenpass sind die persönlichen Daten des Verstorbenen ausgewiesen. Der Leichenpass wird beim Standesamt beantragt. Zur Beantragung werden die Sterbeurkunde, der Totenschein (eine Ärztliche Bescheinigung) und eine Bescheinigung des Bestatters, die eine korrekte Einsargung bestätigt, benötigt. Bei unklarer Todesursache wird eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts gefordert.

 

Manche Länder fordern eine Einbalsamierung der Verstorbenen, die entsprechend bescheinigt werden muss. Die internationalen Bestimmungen für den Transport auf dem Land-, Luft- oder Seeweg müssen eingehalten werden.


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