Beerdigung

Die Beerdigung ist ein Trauerritual, bei welchem Verstorbene von den Angehörigen bestattet werden. Die Bestattung erfolgt entsprechend der jeweiligen konfessionellen Ausrichtung des verstorbenen Menschen, den gewünschten Bestattungsriten, sowie unter Berücksichtigung der "Gesetzlichen Bestimmungen".

 

Qualifizierte Mitarbeiter/innen eines Bestattungsunternehmens helfen bei Organisation und Durchführung der Bestattung im Rahmen der Bestattungshilfe.

 

In der Regel werden die Verstorbenen in einem Sarg, bzw. deren Asche in einer Urne, in der Erde auf einem Friedhof "beerdigt". Konfessionelle Friedhöfe werden von den jeweiligen Kirchengemeinden, überkonfessionelle Friedhöfe von den Kommunen betrieben.

 

Ergänzend zu den traditionellen Bestattungsformen werden zunehmend auch "Alternative Bestattungen" durchgeführt.

 

Entsprechend der in Deutschland geltenden Totenfürsorgepflicht sind zunächst die nächsten Angehörigen des Verstorbenen für die Veranlassung einer Beerdigung zuständig. Dies beinhal-tet auch die "Kostentragungspflicht".

Das Recht, für die Bestattung zu sorgen und den Ort der Ruhestätte zu wählen, kann der Verstorbene zu Lebzeiten auch auf einen Dritten übertragen. Die hier mit der Totenfürsorge betraute Person oder Organisation kann auch gegen den Willen der nächsten Angehörigen den Ort der letzten Ruhe festlegen und die gewünschte Art der Bestattung durchführen.

Grundsätzlich organisiert der/die Totenfürsorgeberechtigte die Beerdigung und trägt zumindest vorübergehen die Kosten. Ausgleich der Kosten erfolgt in der Regel aus dem Erbnachlass des Verstorbenen.

Eine finanzielle Unterstützung durch die jeweilige Kommune kann ggf. durch Beantragung einer Sozialbestattung gewährt werden.

 

Nach dem Eintreten des Todes zu Hause muss der Verstorbene in der Regel innerhalb von 36 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen versorgt werden. Die Aufbahrung des Toten erfolgt auf Wunsch der Angehörigen zu Hause, in einer Trauerhalle oder in einem Abschiedsraum. Hier können Angehörige und Freunde in Ruhe von dem Verstorbenen Abschied nehmen.

 

Eine Beerdigung ohne Totenschein, Sterbeurkunde und Bestattungsgenehmigung ist in Deutschland nicht gestattet.

Um eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen zu können wird ein von einem Arzt  ausgestellter Totenschein benötigt. Im Rahmen der Bestattungshilfe kümmert sich Ihr Bestattungsunternehmen um die Totenversorgung und die gesetzlichen Formalitäten.

 

Vor der Beerdigung findet üblicherweise eine Trauerfeier in einer Kirche, Friedhofskapelle, in der Trauerhalle des Bestattungsunternehmens, oder direkt am Bestattungsort in der Natur statt. In Trauerreden kann der Lebensweg des Verstorbenen beschrieben und besonderer Ereignisse gedacht werden. Nach der Grablege können sich Angehörige und Freunde mit symbolischen Geschenken und Ritualen von ihrem verstorbenen Mitmenschen verabschieden. Dies können etwas Erde oder Blumen sein, oder auch ein gemeinsames Abschiedslied im Sinne des Verstorbenen.

 

Im Anschluss an die Beerdigung kann der sogenannte "Leichenschmaus" stattfinden. Angehörige und Freunde treffen sich in passender Umgebung und tauschen, bei Speisen und Getränken, Erinnerungen und Gedanken in Verbindung mit dem Verstorbenen aus.

Dieses Ritual hilft bei der gemeinsamen Verarbeitung der Trauer, spendet Trost und festigt das Gemeinschaftsgefühl der Angehörigen und Freunde.




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