Beerdigungsschein

Ein Beerdigungsschein wird von der jeweiligen Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht ausgestellt, sofern der Verstorbene eines "nicht natürlichen Todes" gestorben ist.

 

In diesem Fall ist der Beerdigungsschein Voraussetzung für den Erhalt einer Bestattungs-genehmigung die eine Kremierung im Rahmen einer Feuerbestattung oder die Sargbestattung auf einem Friedhof ermöglicht.



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