Beschlagnahmung eines Leichnams

Grundsätzlich muss bei jedem Todesfall eine Leichenschau durch einen Arzt durchgeführt werden. Kann der Arzt nicht zweifelsfrei einen natürlichen Todeseintritt diagnostizieren, ist er verpflichtet die Polizei zu informieren. Diese veranlasst die Beschlagnahmung des Leichnams, um im Rahmen einer Obduktion (Exhumierung) die Todesursache festzustellen.

 

Nach der Freigabe des Leichnams kann die Bestattung veranlasst werden.



Beschlagnahmung Leiche Bestattungslexikon, lexikon-bestattungen, Bestattungsdienste, Bestattungsbedarf Beschlagnahmung des Leichnams, um im Rahmen einer Obduktion (Exhumierung) die Todesursache festzustellen