Bestattungsfahrzeuge (Leichenwagen)

Bestattungskraftwagen (BKW) bzw. Leichenwagen werden zur Überführung von Verstorbenen eingesetzt. Sie müssen die Anforderungen der DIN 75081 erfüllen. Entsprechend Gesetzgebung dürfen Leichen nur in hierfür zugelassenen Fahrzeugen transportiert werden.

 

Der Laderaum muss umschlossen, verschließbar und vom Fahrerraum getrennt sein.

Eventuell aus einem Sarg austretende Flüssigkeit darf nicht ins Freie gelangen.

Alle Wandungen sowie evtl. Einbauten des Laderaums müssen abwaschbar sein und desinfiziert werden können.

Särge müssen fixiert werden und dürfen sich während der Fahrt nicht verschieben.




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