Bestattungsfinanzierung

Die Kostentragungspflicht für die Bestattung eines Verstorbenen obliegt zunächst dem/der

Totenfürsorgepflichtigen, die mit der Totenfürsorge seitens des Verstorbenen zu Lebzeiten beauftragt wurden, bzw. im Rahmen der Gesetzgebung, die Totenfürsorge ausüben.

 

Besteht ein zu Lebzeiten des Verstorbenen abgeschlossener Bestattungsvertrag, übernimmt der Vertragspartner (in der Regel das involvierte Bestattungsunternehmen) die anfallenden Kosten.

 

Wurde kein Bestattungsvertrag abgeschlossen, sind die Erben, bzw. Unterhaltspflichtige kostenverantwortlich, entsprechend nachfolgender Reihenfolge:

  • Ehepartner
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Enkelkinder

 

1.  Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge

 

1.1 Sterbegeldversicherung

 

Renommierte Versicherungsgesellschaften und Sterbekassen bieten Sterbegeldversicherungen im Rahmen von "Kapitallebensversicherungen auf den Todesfall" an.

Die Versicherung wird zu Lebzeiten abgeschlossen, die Höhe der Versicherungsprämie basiert in der Regel auf dem Eintrittsalter des/der Versicherten.

 

Zielsetzung ist die Deckung der Bestattungskosten, sowie sonstiger Kosten in Verbindung mit der Beisetzung des Verstorbenen. Entsprechend erfolgt Kostenentlastung der Angehörigen, sowie Umsetzung der Bestattungswünsche des Verstorbenen.

 

1.2 Bestattungsvorsorgevertrag

 

Bestattungsvorsorgeverträge werden in der Regel mit Bestattungsunternehmen und/oder Friedhofsverwaltungen abgeschlossen.

 

Zu Lebzeiten werden die Verantwortlichkeiten und der Rahmen der Bestattung festgelegt. Entsprechend wird die finanzielle Vorsorge geregelt.

 

Grundsätzlich können auch entfernte Verwandte oder Freunde das Totenfürsorgerecht auf Basis eines Bestattungsvorsorgevertrages erfüllen.

 

1.3 Bestattungsverfügung

 

Die Bestattungsverfügung wird zu Lebzeiten schriftlich verfasst und bei dem/der Totenfür-sorgeberechtigten oder gegebenenfalls bei einem Notar hinterlegt.

 

Hier ist die gewünschte Bestattungsform dokumentiert. Die Bestattungskosten wurden zu Lebzeiten angespart.

 

 

2. Externe Bestattungsfinanzierung

 

Wurde zu Lebzeiten keine oder nur eine ungenügende finanzielle Bestattungsvorsorge realisiert, können die Hinterbliebenen ggf. Darlehen, in Verbindung mit Ratenzahlungen in Anspruch nehmen. Hierdurch kann eine Bestattung entsprechend den Wünschen des Verstorbenen durchgeführt werden.

 

Ein Kredit bedingt in der Regel entsprechende Bonität des Kreditnehmers, verbunden mit einer Schufa-Auskunft.

 

2.1 Bestattungsdarlehen durch Bestattungsunternehmen

 

Bezüglich der Bestattungskosten geht das Bestattungsunternehmen in Vorleistung. Entsprechende Bonität vorausgesetzt, können die Bestattungskosten durch Ratenzahlungen bei Ihrem Bestattungsunternehmen beglichen werden. Informieren Sie sich bei den in Frage kommenden Bestattungsunternehmen über die jeweiligen Darlehenskonditionen = Darlehenshöhe, Laufzeiten, Zinsen, Tilgung und evtl. sonstige anfallende Gebühren.

 

2.2 Bankdarlehen

 

Die Inanspruchnahme eines Bankdarlehens zur Kostenabdeckung bietet evtl. Kostenvorteile, da hier die Finanzierungsdienstleistung durch das Bestattungsunternehmen entfällt.

Sinnvoll ist auch hier ein Vergleich der Darlehenskonditionen unterschiedlicher Kreditinstitute.

 

2.3 Dispokredit

 

Als kurzfristige Zwischenfinanzierung kann ein laufendes Girokonto durch einen Dispokredit überzogen werden. Aufgrund der hier vergleichsweise hohen Soll- und Überziehungszinsen ist die langfristige Inanspruchnahme eines Dispokredits unwirtschaftlich.

 

 

3. Sozialbestattung

 

Sind die Totenfürsorgepflichtigen aus finanziellen Gründen nicht in der Lage eine Bestattung durchzuführen, erfolgt die Bestattung durch die jeweilige Kommune im Rahmen einer

 

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