Das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beinhaltet das Bestattungswesen.
Das Friedhofswesen ist Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts von Kommunen, Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Friedhofs- und Bestattungswesen sind in dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) geregelt.