Bestattungsgesetze Sachsen

Der Umgang mit Leichen und mit der Asche Verstorbener hat mit der gebotenen Würde und mit der Achtung vor den Verstorbenen zu erfolgen.

 

Berücksichtigt werden die sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Vorstellungen der Verstorbenen sowie Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ........

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