Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, d. h. jedes Bundesland hat seine
eigene Gesetzgebung. In der Regel ähneln sich die jeweiligen Bestattungsgesetze.
Festgelegt sind hier u. a. die zugelassenen Bestattungsarten mit den entsprechenden Ausführungsverordnungen und die Fristen (Zeitfenster) zur Totenversorgung.
Des Weiteren regeln die Gesetze die Bestattungspflichten der Hinterbliebenen.
Die Gemeinden und Kommunen, Kirchen und Religionsgemeinschaften sind in ausführender Funktion zuständig.
Untenstehende Links informieren über die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer: