Bestattungsgesetze in Deutschland

Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, d. h. jedes Bundesland hat seine

eigene Gesetzgebung. In der Regel ähneln sich die jeweiligen Bestattungsgesetze.

 

Festgelegt sind hier u. a. die zugelassenen Bestattungsarten mit den entsprechenden Ausführungsverordnungen und die Fristen (Zeitfenster) zur Totenversorgung.

Des Weiteren regeln die Gesetze die Bestattungspflichten der Hinterbliebenen.

 

Die Gemeinden und Kommunen, Kirchen und Religionsgemeinschaften sind in ausführender Funktion zuständig.

 

Untenstehende Links informieren über die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer:


































Die Mitarbeiter/innen von Bestattungsunternehmen verfügen über detaillierte Kenntnisse zu den jeweils gültigen Bestattungsvorschriften. Hier erhalten Sie notwendige Hilfestellungen bei der Erledigung von Formalitäten, der Organisation und Durchführung der Beerdigung, sowie der umfangreichen Totenversorgung.

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