Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht zur Bestattung von Verstorbenen.
Die Rechte und Pflichten der Totenfürsorge sind in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.
Die Höhe der Bestattungskosten wird u. a. durch nachfolgende Faktoren bestimmt:
Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen!
6. Finanzierungskosten
Wurde zu Lebzeiten keine oder nur eine ungenügende finanzielle Bestattungsvorsorge realisiert, können die Hinterbliebenen ggf. Darlehen, in Verbindung mit Ratenzahlungen in Anspruch nehmen. Hierdurch kann eine Bestattung entsprechend den Wünschen des Verstorbenen durchgeführt werden.
Einfluss auf die Finanzierungskosten haben hierbei:
Produkte und Dienstleistungen
Kosten
450,-- € bis 4.500,-- €
400,-- € bis 1.500,-- €
60,-- € bis 200,-- €
40,-- € bis 150,-- €
250,-- € bis 700,-- €
im Mittel ca. 250,-- €
im Mittel ca. 40,-- €
je nach Aufwand
im Mittel ca. 200,-- €
50,-- € bis 160,-- €
im Mittel ca. 40,-- €
90,-- € bis 250,-- €
80,-- € bis 150,-- €
im Mittel ca. 300,-- €
450,-- € bis 700,-- €
im Mittel ca. 160,-- €
im Mittel ca. 60,-- €
200,-- € bis 350,-- €
im Mittel ca. 800,-- €
im Mittel ca. 2.000,-- €
im Mittel ca. 2.000,-- €
im Mittel ca. 1.800,-- €
im Mittel ca. 1.800,-- €
150,-- € bis 450,-- €
350,-- € bis 900,-- €
im Mittel ca. 200,-- €