Bestattungskostenbeitrag

Bis zum Jahr 2004 wurde in Deutschland durch die gesetzlichen Krankenkassen ein Anteil der Bestattungskosten vergütet. Im Jahr 2004 wurde das Sterbegeld der Krankenkassen abgeschafft, d. h. eine Beteiligung der Krankenversicherungen an den Bestattungskosten erfolgt nicht mehr.

 

Jeweils individuell zu überprüfen ist, ob ggf. Ansprüche durch "Einmalzahlungen aus berufsständigen Versorgungswerken" bestehen.

Im Rahmen einer "betrieblichen Altersversorgung" können ebenfalls Leistungen im Todesfall abgesichert sein.

 

Gesetzliche oder private Unfallversicherungen übernehmen in der Regel "Todesfallleistungen" sofern der Todesfall durch einen Unfall verursacht wurde.





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