Bestattungsort

Bei der Festlegung des Bestattungsortes müssen sich die Hinterbliebenen lt. gängiger Rechtsprechung am mutmaßlichen Willen des Verstorbenen orientieren.

Der Wille des Verstorbenen muss allerdings eindeutig und zweifelsfrei belegt sein.

 

Letztlich ist es Aufgabe der Totenfürsorgeberechtigten die Bestattung im Sinne des Verstorbenen zu veranlassen.

 

Im Rahmen einer Bestattungsverfügung sollten die Festlegungen und Wünsche zu Lebzeiten dokumentiert und hinterlegt werden. Ein Bestattungsvorsorgevertrag, abgesichert durch eine entsprechende Bestattungsfinanzierung, gewährleistet die gewünschte Bestattungsform.


Bestattungsort  Bestattungslexikon, lexikon-bestattungen, Bestattungsdienste, Bestattungsbedarf Ein Bestattungsvorsorgevertrag, abgesichert durch eine entsprechende Bestattungsfinanzierung, gewährleistet die gewünschte Bestattungsform.