Bestattungspflicht

Entsprechend der Totenfürsorgepflicht müssen die Angehörigen eines Verstorbenen eine angemessene Bestattung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchführen.

 

Bestattungspflichtig sind die Familienangehörigen des Verstorbenen =

  • Ehepartner
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Enkelkinder

Vor der Bestattung muss durch einen Arzt eine Leichenschau erfolgen. Weiterhin muss das zuständige Standesamt zwecks "Sterbefallanzeige" informiert werden. Hier erhält man auch die Formulare zur Bestattungsgenehmigung.

 

Die Kosten der Bestattung tragen die Erben oder die Unterhaltspflichtigen des Verstorbenen.

 

Sofern Angehörige, Erben oder unterhaltspflichtige Personen nicht in der Lage sind, die Bestattung eines Verstorbenen durchzuführen, übernimmt die jeweilige Kommune des Verstorbenen das Prozedere der Bestattung, im Rahmen einer "Sozialbestattung".






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