Bestattungsvorsorge

Mit der "Bestattungsvorsorge" werden bereits zu Lebzeiten Festlegungen getroffen, die im Todesfall eine Bestattung, entsprechend den eigenen Wünschen ermöglicht.

Die Angehörigen veranlassen die Bestattung im Sinne des Verstorbenen, das involvierte Bestattungsinstitut übernimmt die Totenversorgung und organisiert das Bestattungsritual.

 

Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge sind u. a.:

  1. Ansparung auf Sparkonto
  2. Einzahlung auf Konto von Treuhandunternehmen
  3. Sterbegeldversicherung
  4. Bestattungsvorsorgevertrag
  5. Bestattungsverfügung

 

1. Ansparung auf Sparkonto bei Banken o. Sparkassen

 

Infolge der derzeit niedrigen Verzinsung von Sparguthaben sowie einer in der Regel lang-jährigen Ansparzeit werden "Sparkonten zur Bestattungsvorsorge" nur in Ausnahmefällen genutzt. Tritt der Sterbefall vor Ablauf der anvisierten Ansparfrist ein, steht ggf. nur das jeweils angesparte Vermögen für das Trauerritual zur Verfügung.

 

Sinnvoll ist die Anlage eines "Sparbuch mit Sperrvermerk". Entsprechend wird der angesparte Betrag seitens der Bank oder Sparkasse nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde an die Toten-fürsorgeberechtigten oder das involvierte Bestattungsinstitut ausgezahlt.

 

Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Zinskonditionen und Sparkonten mit entsprechender "Verfügungserklärung von Todes wegen" erhalten sie von Ihrer Bank oder Sparkasse.

2. Einzahlung auf Konto von Treuhandunternehmen

 

Hier wird der veranschlagte Kostenbeitrag für die Bestattung komplett auf das Konto eines Treuhandunternehmens eingezahlt. Entsprechende Auszahlung erfolgt im Todesfall direkt an die Totenfürsorgeberechtigten, bzw. das involvierte Bestattungsunternehmen.

 

Die Auszahlung erfolgt frühestens wenn der Todesfall eingetreten ist. Externer Zugriff auf die finanzielle Rücklage ist nicht möglich. Die Verwaltung der Treuhandkonten ist in der Regel mit Gebühren verbunden. Wie beim Sparkonto erhält man auch hier eine Verzinsung auf das eingezahlte Guthaben.

 

Die Bestatterverbände kooperieren mit spezialisierten Treuhandinstituten. Vor Ort ansässige Bestattungsunternehmen beraten detailliert über die aktuellen Anlagekonditionen.

3. Sterbegeldversicherung

 

Sterbegeldversicherungen garantieren im Rahmen der vereinbarten Versicherungstarife die Finanzierung der Bestattung.

 

Mit monatlich zu zahlenden Versicherungsprämien wird die gewünschte Finanzierungssumme angespart. Nach einer vertraglich vereinbarten "Wartezeit" übernimmt die Versicherung im Sterbefall die vereinbarten Bestattungskosten zum Zeitpunkt des Todes, auch wenn die Versicherungssumme noch nicht komplett angespart wurde.

 

Überschüsse, d. h., angesparte Finanzmittel die nicht für die Bestattung benötigt werden, werden in der Regel im Rahmen des vereinbarten Versicherungsvertrages an die Hinter-bliebenen rückerstattet.

 

Sterbegeldversicherungen bieten eine verhältnismäßig gut verzinste Anlageform in welche auch noch Überschussbeteiligungen des Versicherungsunternehmens einfließen können.

 

Aufgrund der vielfältigen Angebotspaletten der Versicherungsunternehmen ist es sinnvoll vor einem Vertragsabschluss das individuell passende Leistungspaket mit dem Bestattungs-unternehmen Ihres Vertrauens abzustimmen.


4. Bestattungsvorsorgevertrag

 

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag werden bereits zu Lebzeiten die Form der gewünschten Bestattung und die Bestattungsfinanzierung mit dem Bestattungsunternehmen geregelt.

Die zu erbringenden Bestatterleistungen sind detailliert aufgelistet und mit einem entspre-chenden Kostenangebot des Bestattungsunternehmens hinterlegt.

 

Absicherung der Bestattungsfinanzierung erfolgt mit Abschluss des Vorsorgevertrages, durch Übertragung von Barmitteln, abgetretene Sparguthaben oder Leistungen aus der Sterbegeld-versicherung.

 

Das Bestattungsunternehmen kann frühestens im Todesfall über die Rücklagen verfügen und die Beisetzung im Sinne des Verstorbenen durchführen.

Die Hinterbliebenen sind von organisatorischen Aufgaben weitestgehend entlastet.

5. Bestattungsverfügung

 

Mit einer Bestattungsverfügung erklärt der Verfasser zu Lebzeiten, wie im Todesfall mit seinem Leichnam verfahren werden soll. Als "Willenserklärung" bestimmt er den Rahmen der gewünschten Bestattung:

  • Erd- oder Feuerbestattung
  • Art der Beisetzung
  • Ablauf der Trauerfeier
  • ggf. Festlegung Bestattungsunternehmen
  • ggf. Hinweise zur Bestattungsfinanzierung
Die Bestattungsverfügung richtet sich an die Totenfürsorgeberechtigten.
Sofern das Totenfürsorgerecht nicht von den gesetzlich vorgesehenen Personen ausgeführt werden soll, kann in der Verfügung das Totenfürsorgerecht auf die Person übertragen werden, die alle in Zusammenhang mit der Bestattung anstehenden Entscheidungen treffen soll.
Zu Berücksichtigen ist hierbei dass das Totenfürsorgerecht auch die entsprechende Totenfürsorgepflicht beinhaltet.





Bestattungsvorsorge Bestattungslexikon, lexikon-bestattungen, Bestattungsdienste, Bestattungsbedarf Mit der "Bestattungsvorsorge" werden bereits zu Lebzeiten Festlegungen getroffen, die im Todesfall eine Bestattung ermöglicht