Beurkundung Sterbefall

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist in der Regel das Standesamt des Ortes zuständig, in dem der Todesfall eingetreten ist.

 

Bei Todeseintritt im Ausland ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hat. Im Zweifelsfall entscheidet hier das "Bundesministerium des Inneren" (BMI) bei welchem Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden muss.

 

Entsprechend Gesetzgebung muss der Sterbefall innerhalb von 3 Werktagen nach Eintritt des Todes bei der zuständigen Behörde gemeldet und mit der Todesbescheinigung des Arztes belegt werden.

 

In der Regel kümmert sich das involvierte Bestattungsunternehmen um alle gesetzlichen Formalitäten, inkl. Beantragung der Sterbeurkunde.




Beurkundung Todesfall Bestattungslexikon, lexikon-bestattungen, Bestattungsdienste, Bestattungsbedarf Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist in der Regel das Standesamt des Ortes zuständig, in dem der Todesfall eingetreten ist