Dauergrabpflege

Zur Absicherung einer langfristigen Grabpflege bieten Friedhofsgärtner den Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages an. Hierdurch wird die Pflege der Grabstätte langfristig abgesichert, die Hinterbliebenen sind entsprechend entlastet.

 

Die Vereinbarung kann bereits zu Lebzeiten, im Rahmen der Bestattungsvorsorge getroffen werden, oder nach dem Trauerfall durch die Totenfürsorgeberechtigten, sofern diesen eine dauerhafte Grabpflege nicht möglich ist.

 

Der Vertrag zur Dauergrabpflege beinhaltet alle durch den Friedhofsgärtner zu erbringenden Leistungen mit entsprechend detaillierter Kostenaufstellung.



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