Friedhofsamt

Dem Friedhofsamt obliegt die Friedhofsverwaltung der ihm zugeordneten Friedhöfe.

Als Verwaltungsorgan des jeweiligen Friedhofsträgers (Kommunen, Kirchengemeinden oder sonstige Institutionen) setzt es die entsprechenden Friedhofsordnungen um und erfüllt u. a. nachfolgende Aufgaben:

  • Organisation von Gestaltung und Pflege der Friedhofsanlage
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Aufbewahrung Verstorbener
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Aufbahrung und für Trauerfeiern
  • Informationen zu den unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten
  • Informationen zur jeweiligen Friedhofssatzung und Friedhofsgebühren
  • Grabvergabe
  • Hilfe bei der Koordinierung und Durchführung von Trauerfeiern
  • Vorbereitung der Grabstelle zur Beisetzung
  • Nachbereitung der Grabstelle im Anschluss der Beisetzung
  • Grabräumungen
  • Ausstellung Gebührenbescheide
  • Bedarfsplanungen zur perspektivischen Entwicklung der Friedhofsanlage

Friedhofsaufseher/innen unterstützen im Rahmen der Friedhofsverwaltung bei Gestaltung und Pflege der Friedhofsanlage. Sie organisieren die Pflege der Grünflächen und achten auf eine ästhetische Gestaltung der Grabanlagen entsprechend der jeweiligen Friedhofssatzung.

Als Ansprechpartner helfen sie bei Planung und Durchführung der Grabpflege.

 

Kontaktdaten zu den in Frage kommenden Friedhofsverwaltungen erhalten Sie von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen vor Ort, oder dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.




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