Friedhofsgebühren

Für die Nutzungsrechte einer Grabstelle werden entsprechend Friedhofsgebührenordnung des jeweiligen Friedhofes Kosten berechnet. Die Gebühren beinhalten in der Regel Leistungen zur Vor- und Nachbereitung der "Friedhofsbestattung" und die Kosten für die "Grabnutzung".

 

Die Höhe der "Grabnutzungsgebühren" richtet sich nach der Art der Grabstätte und der Dauer der vereinbarten Ruhezeit.

 

Festlegung der Friedhofsgebühren erfolgt durch den jeweiligen Friedhofsträger. Die Kosten sind in den jeweiligen Friedhofssatzungen ausgewiesen.

Entsprechend Bodenbeschaffenheit, Liegenschaftskosten, Personalkosten und sonstiger regionaler Gegebenheiten variieren die Kosten sehr stark. Grabkosten für Sargbestattungen können bei einer Ruhezeit von 20 Jahren zwischen 800,-- € und 3.000,-- € liegen. Die Kosten

für Urnengräber sind bei gleicher Ruhezeit um ca. 25% - 50% reduziert.

Innerhalb der Kommunen werden Friedhöfe teils von unterschiedlichen Friedhofsträgern verwaltet. Entsprechend sind hier auch unterschiedlich hohe Gebühren zu beachten.

 

Aktuelle Kosteninformationen erhalten Sie von den Friedhofsämtern vor Ort, oder dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.


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