Friedhofspflicht

In Deutschland ist in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer in der Regel die Bestattung auf einem Friedhof vorgeschrieben. Alternativen zur Friedhofsbestattung sind Seebestattungen oder Baumbestattungen.

 

Im Bundesland Bremen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Ascheverstreuung auf privatem Grund oder auf ausgewiesenen öffentlichen Flächen möglich.

Auch in Nordrhein-Westfalen kann die Totenasche unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen außerhalb von Friedhöfen verstreut werden. Hier muss der Beisetzungsort dauerhaft öffentlich zugänglich sein.

Detaillierte Informationen erhalten Sie durch Ihr Bestattungsunternehmen vor Ort.

 

In vielen europäischen Nachbarländern besteht keine Friedhofspflicht. Hier sind unterschiedliche alternativer Bestattungsformen möglich. Wird eine alternative Bestattung im angrenzenden Ausland gewünscht, erfolgt die Kremierung des Leichnams in der Regel in Deutschland. Überführung der Totenasche zum Bestimmungsort im Ausland veranlasst das involvierte Bestattungsunternehmen. Hier führen Partnerunternehmen die Bestattung im Sinne des Verstorbenen, bzw. der Hinterbliebenen durch.


Friedhofspflicht Bestattungslexikon lexikon-bestattungen