Im Anschluss an die Beerdigung wird die Grabgrube mit dem vorhandenem Erdaushub verfüllt. Verbleibendes Erdreich wird zunächst über dem Grab zu einem Hügel aufgeschichtet und ggf. provisorisch bepflanzt. Hat sich nach einiger Zeit die Erde gesetzt, kann die endgültige Grabgestaltung durchgeführt werden.
Die Ästhetik richtet sich nach den zu Lebzeiten geäußerten Wünschen des Verstorbenen, den Ressourcen der Hinterbliebenen, den Gestaltungssatzungen des jeweiligen Friedhofsträgers und der Art der Grabanlage:
Auf den meisten Friedhöfen ist die Bepflanzung einer Grabstätte durch entsprechende Bepflanzungsrichtlinien geregelt. Zielsetzung ist eine würdevolle Gestaltung der Gräber sowie die Vermeidung von Wildwuchs.
Pflanzenschutzmittel dürfen in der Regel auf einem Grab nicht eingesetzt werden!
Die Bepflanzungsrichtlinien finden Sie in den jeweiligen Friedhofssatzungen.
Detaillierte Informationen und Beratungen erhalten Sie vom Friedhofspersonal oder Ihrem Friedhofsgärtner.