Grabgestaltung

Im Anschluss an die Beerdigung wird die Grabgrube mit dem vorhandenem Erdaushub verfüllt. Verbleibendes Erdreich wird zunächst über dem Grab zu einem Hügel aufgeschichtet und ggf. provisorisch bepflanzt. Hat sich nach einiger Zeit die Erde gesetzt, kann die endgültige Grabgestaltung durchgeführt werden.

 

Die Ästhetik richtet sich nach den zu Lebzeiten geäußerten Wünschen des Verstorbenen, den Ressourcen der Hinterbliebenen, den Gestaltungssatzungen des jeweiligen Friedhofsträgers und der Art der Grabanlage:

Als Ort des Gedenkens strahlt die Symbolik der Grabstätte Ruhe und Frieden aus.
Die individuellen Gestaltungselemente zeigen den emotionalen Kontakt der Hinterbliebenen zum Verstorbenen und dienen als wichtige Brücke zur Trauerbewältigung.
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Zentrale Elemente zum Andenken der Verstorbenen sind:
Ergänzende Elemente der Grabgestaltung sind:
Je nach Wunsch und Möglichkeiten der Hinterbliebenen können Leistungen bei der Grabge-staltung und der Grabpflege in Eigenregie erbracht, oder durch externe Fachkräfte durchgeführt werden.
Sinnvoll sind Beratungsgespräche mit dem Friedhofspersonal, Friedhofsgärtnern und Steinmetzen. Die Mitarbeiter Ihres involvierten Bestattungsunternehmens vermitteln Ihnen gerne die entsprechenden Kontakte.

Bepflanzungsrichtlinien lt. Friedhofssatzung

Auf den meisten Friedhöfen ist die Bepflanzung einer Grabstätte durch entsprechende Bepflanzungsrichtlinien geregelt. Zielsetzung ist eine würdevolle Gestaltung der Gräber sowie die Vermeidung von Wildwuchs.

Pflanzenschutzmittel dürfen in der Regel auf einem Grab nicht eingesetzt werden!

 

Die Bepflanzungsrichtlinien finden Sie in den jeweiligen Friedhofssatzungen.

Detaillierte Informationen und Beratungen erhalten Sie vom Friedhofspersonal oder Ihrem Friedhofsgärtner.




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