Grabstätte

Eine Grabstätte bezeichnet den Ort, an welchem die sterblichen Überreste eines Menschen (oder auch von einem Tier = siehe Tierbestattung) beigesetzt werden.

 

In der Regel erfolgt die Bestattung auf Friedhöfen. Zunehmend werden auch Alternative Bestattungen durchgeführt, wie zum Beispiel Seebestattungen, Baumbestattungen oder Ascheverstreuungen.

 

Unterschieden wird zwischen Grabstätten zur Ganzkörperbestattung (Sargbestattung) und Grabstätten zur Aschebeisetzung (Urnenbestattung oder Ascheverstreuung). Auf vielen Friedhöfen sind in Familiengräbern auch Sarg- und Urnenbestattungen in Kombination möglich.

 

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der Grabstätten, die auf kommunalen und kirchlichen Friedhöfen in Deutschland angeboten werden:

Reihengräber

Reihengräber sind Einzelgräber für Ganzkörperbestattungen. Sie sind innerhalb einer Grabreihe angeordnet und werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung zugeteilt.

Aufgrund ihrer geringeren Größe sind die Friedhofsgebühren zur Grabnutzung und die Kosten zur Grabpflege meist günstiger als bei Wahlgräbern.

Wahlgräber

Wahlgräber für Ganzkörperbestattungen werden als Einzelgräber, Doppelgräber oder Familiengräber genutzt und können je nach Angebot frei ausgewählt werden.

In einstelligen Wahlgräbern kann bei Belegung des Grabes erst nach Ablauf der Ruhefrist eine weitere Bestattung erfolgen. Bei mehrstelligen Wahlgräbern ist die Größe so bemessen, dass weitere Bestattungen auch stattfinden können wenn die Ruhefristen von zuvor Bestatteten noch nicht abgelaufen sind.

Die Friedhofsgebühren zur Grabnutzung und die Kosten der Grabpflege werden u. a.  durch die Größe des Wahlgrabes bestimmt.

Urnengräber

Je nach Gestaltung des ausgewählten Friedhofes können Urnen in Urnenerdgräbern (Urnenfelder), in Urnenstelen oder in Urnenwänden (Kolumbarien) beigesetzt werden.

Urnenerdgräber können für eine oder für mehrere Urnen angeboten werden.

 

Auch in Familiengräbern für Ganzkörperbestattungen sind in der Regel zusätzliche Urnenbestattungen möglich. Die Anzahl der Urnen, die zusätzlich zu den Sargbestattungen beigesetzt werden dürfen ist in den jeweiligen Friedhofssatzungen festgelegt.

 

Urnenwände und Urnenstelen sind im Freien und/oder in Trauerhallen angeordnet. Zunehmend sind Kolumbarien auch den Trauerbereichen von Krematorien angegliedert.




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