Leichenpass

Für den grenzüberschreitenden Transport eines Verstorbenen wird von den Ländern ein amtlicher Leichenpass gefordert. Er wird durch die örtlichen Ordnungsbehörden ausgestellt.

 

Die Beantragung erfordert in der Regel einen Totenschein, entsprechend der Bescheinigung des zuständigen Amtsarztes und den Nachweis einer korrekten Einsargung.




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