Luftbestattung

Das "Element der Luft" verbunden mit dem Wunsch nach grenzenloser Freiheit im Leben und der Integration nach dem Tod .......

 

Festgelegt zu Lebzeiten durch eine Bestattungsverfügung, kann auf Wunsch des verstorbenen Menschen die Verstreuung seiner Totenasche aus einem

  • Fesselballon
  • Flugzeug
  • Helikopter

oder sonstigen Fluggeräten erfolgen.

 

Luftbestattungen sind nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland nicht erlaubt. Durch Kooperationen mit Partnerunternehmen im angrenzenden Ausland wird aber durch eine Vielzahl von Bestattungsunternehmen eine Luftbestattung grenznah ermöglicht.

 

Die Asche wird während des Fluges verstreut. Eine Begleitung der Angehörigen ist im Rahmen der jeweiligen Bestattungszeremonie gegeben.

 

Die Hinterbliebenen erhalten nach der Luftbestattung eine Urkunde mit den Koordinaten des Verstreuungsortes, vergleichbar mit der Urkunde einer Seebestattung.





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