Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde wird durch das jeweilige Standesamt am Ort des Verstorbenen ausgestellt. In der Urkunde sind der Ort und der Zeitpunkt des Todes amtlich dokumentiert.

 

Die Beantragung erfordert die Vorlage des Totenscheins und des Personalausweises des Verstorbenen.

 

Als wichtigstes Dokument zur Nachlassregelung ist die Sterbeurkunde Voraussetzung für:

  • Beantragung der Bestattungsgenehmigung
  • Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht
  • ggf. Rentenanträge und sonstige Versicherungsleistungen
  • Kündigung von Verträgen
  • Abmeldung von Mitgliedschaften
Sterbeurkunden müssen spätestens am dritten Werktag nach Eintreten des Todes beim zuständigen Standesamt beantragt werden. In der Regel erhalten Sie hierbei umfangreiche Unterstützung durch Ihr Bestattungsunternehmen.
Bei einem Todesfall im Ausland erledigen die Auslandsvertretungen Deutschlands (Botschaften und/oder Konsulate) die erforderlichen Formalitäten und kontaktieren die zuständigen Behörden in Deutschland.



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