Die Sterbeurkunde wird durch das jeweilige Standesamt am Ort des Verstorbenen ausgestellt. In der Urkunde sind der Ort und der Zeitpunkt des Todes amtlich dokumentiert.
Die Beantragung erfordert die Vorlage des Totenscheins und des Personalausweises des Verstorbenen.
Als wichtigstes Dokument zur Nachlassregelung ist die Sterbeurkunde Voraussetzung für: